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Bedingungen Gewährleistungsverlängerung Akkugeräte

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In diesem Dokument finden Sie unsere Bedingungen für eine Gewährleistungsverlängerung der bei uns erworbenen Akku-Umreifungsgeräte.

Bedingungen für eine Gewährleistungsverlängerung für Akku-Umreifungsgeräte von
12 auf 24 Monate


Gewährleistungsverlängerung
Die Gewährleistungsverlängerung von 12 auf 24 Monate gilt bei normalem Gebrauch im Einschichtbetrieb. Bei
Zwei- oder Dreischichtbetrieb wird die Dauer der Gewährleistungsverlängerung entsprechend reduziert.
Voraussetzung für die Gültigkeit der Gewährleistungsverlängerung ist, dass das Gerät nach Ablauf der
einjährigen Herstellergarantie (spätestens binnen 10 Werktagen nach Ablauf) zur Durchführung einer
Wartung an uns eingeschickt wird. Ort der Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistungsverlängerung ist
unser Servicestützpunkt in Seevetal.


Gewährleistungsumfang/Haftung
Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware frei von Konstruktions- oder Materialfehler ist. Sollten
während der Gewährleistungsdauer Schäden am Produkt auftreten, die auf Fertigungs- oder Werkstofffehler
zurückzuführen sind, umfasst die Gewährleistung nur die Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der
mangelhaften Teile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum, müssen jedoch nur auf unser Verlangen
an uns zurückgesandt werden. Transportkosten für die Rücksendung der Teile gehen zu Lasten des Kunden.


Gewährleistungsansprüche
Der Besteller hat keinen Anspruch auf eine Annullierung der Bestellung oder einen zusätzlichen Rabatt. Gewährleistungsansprüche werden nur
anerkannt, wenn die Teile für uns kostenlos zu Verfügung gestellt werden.


Ausschlüsse von der Gewährleistung
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Schäden, welche nicht nachweisbar infolge schlechten
Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. ungeeigneten
oder inkorrekten Gebrauch, natürliche Abnützung, mangelhafter Wartung oder Reparatur,
Missachtung von Installations- und Betriebsvorschriften, ungeeigneten Verbrauchsmaterials,
chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Gewaltanwendung, sowie infolge anderer Gründe, welche
wir nicht zu vertreten haben.


In der Gewährleistung nicht enthalten sind:

  • Verschleissteile wie bspw. Spannräder, Messer, Zangen, Stempel/Matritzen und Akkus
  • Mängel, welche die Funktion oder den Wert des Produktes nur geringfügig beeinflussen

Insbesondere sind die Verschleiss- und Verbrauchteile aus der Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistung verliert ihre Gültigkeit, wenn Eingriffe von nicht durch die LINDER Seevetal ermächtigten Personen oder Verwendungen von
Nicht-Original-Ersatzteilen erfolgt sind und der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Mängel nicht auf diese Eingriffe bzw. Verwendungen
zurückzuführen sind. Sämtliche Service- und Reparaturarbeiten, welche nicht in die verlängerte Gewährleistung fallen,
werden in Rechnung gestellt.

Im Übrigen gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LINDER Seevetal.

 


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