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Contact
Umreifung24.de
a Dept. of LINDER Seevetal
Beckedorfer Bogen 5
21218 Seevetal
Tel.: 04105/7704-0
Fax.: 04105/7704-200
Bedingungen Gewährleistungsverlängerung Umreifungsautomaten
In diesem Dokument finden Sie unsere Bedingungen für eine Gewährleistungsverlängerung der bei uns erworbenen Umreifungsautomaten.
Bedingungen für eine Gewährleistungsverlängerung für Umreifungsautomaten
von 12 auf 24 Monate
Gewährleistungsverlängerung
Die Gewährleistungsverlängerung von 12 auf 24 Monate gilt bei normalem Gebrauch im
Einschichtbetrieb. Bei Zwei- oder Dreischichtbetrieb wird die Dauer der Gewährleistungsverlängerung
entsprechend reduziert. Voraussetzung für die Gültigkeit der Gewährleistungsverlängerung ist, dass
der Umreifungsautomat nach Ablauf der einjährigen Gewährleistungsfrist (spätestens binnen 14
Werktagen nach Ablauf) von unseren Servicetechnikern gewartet wird. Ort der Nachbesserung im
Rahmen der verlängerten Gewährleistung ist unser Servicestützpunkt in Seevetal. Sofern der
Besteller eine Durchführung der Arbeiten am Einsatzort der Maschine wünscht, sind die mit der Anund
Abfahrt unseres Technikers verbundenen Kosten unabhängig vom Ergebnis der
Gewährleistungsanspruchsprüfung vom Besteller zu tragen.
Gewährleistungsumfang/Haftung
Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware frei von Konstruktions- oder Materialfehler ist. Sollten
während der verlängerten Gewährleistungsdauer Schäden am Produkt auftreten, die auf Fertigungsoder
Werkstofffehler zurückzuführen sind, umfasst die verlängerte Gewährleistung nur die Reparatur
oder den kostenlosen Ersatz der mangelhaften Teile. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
Ansprüche aus der verlängerten Gewährleistung
Der Besteller hat keinen Anspruch auf eine Annullierung der Bestellung oder einen zusätzlichen Rabatt. Gewährleistungsansprüche
werden nur anerkannt, wenn die Teile für uns kostenlos zu Verfügung gestellt werden.
Ausschlüsse von der verlängerten Gewährleistung
Von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Schäden, welche nicht nachweisbar
infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind,
z.B. ungeeigneten oder inkorrekten Gebrauch, natürliche Abnützung, mangelhafter Wartung oder
Reparatur, Missachtung von Installations- und Betriebsvorschriften, ungeeigneten
Verbrauchsmaterials, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, Gewaltanwendung, sowie infolge
anderer Gründe, welche wir nicht zu vertreten haben.
In der verlängerten Gewährleistung nicht enthalten sind:
- Verschleissteile wie bspw. Heizzungen, Federn, Messer etc.
- Mängel, welche die Funktion oder den Wert des Produktes nur geringfügig beeinflussen
Insbesondere sind die Verschleiss- und Verbrauchteile aus der verlängerten Gewährleistung
ausgeschlossen.
Die Garantie verliert ihre Gültigkeit, wenn Eingriffe von nicht durch die LINDER Seevetal ermächtigten
Personen oder Verwendungen von Nicht-Original-Ersatzteilen erfolgt sind und der Kunde nicht nachweisen
kann, dass die Mängel nicht auf diese Eingriffe bzw. Verwendungen zurückzuführen sind.
Sämtliche Service- und Reparaturarbeiten, welche nicht in die verlängerte Gewährleistung fallen,
werden in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LINDER Seevetal.





